| Mit ATLAS
soll die Zollabwicklung sowohl für Anmelder
als auch für die Zollverwaltung beschleunigt
und vereinfacht werden.
Der weitgehende Verzicht
auf die Vorlage von Unterlagen wie Rechnungen
oder Präferenznachweisen im Zeitpunkt der
Abfertigung (Artikel 77 Absatz 2 Zollkodex) führt
zu einer erheblichen Verfahrensbeschleunigung.
Neben der Reduzierung der
Papiermenge ergeben sich weitere Vorteile insbesondere
durch den Wegfall von Wegezeiten zur Zollstelle.
Die Zollanmeldung kann
vom Anmelder zentral an alle Zollstellen - also
auch an Grenzzollstellen elektronisch übermittelt
werden. Dadurch kann ggf. ein Versandverfahren
zur Binnenzollstelle vermieden werden.
Eine weitere Möglichkeit
ist die Abgabe einer vorzeitigen Zollanmeldung
(d.h. vor Eintreffen der Ware), um damit noch
schneller über die Ware verfügen zu
können. |