| Eine
starke Partnerschaft in EUROPA
Nutzen Sie Deutschlands
zentrale Lage in Europa;
mit fallenden Grenzen
öffnen sich auch für Sie neue Märkte!
|
EU-OSTERWEITERUNG
Nach Beschluss des Europäischen Rates
vom 17.04.2003 werden die 10 Beitrittskanditaten
( Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien,
Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern
) vollwertige Mitglieder der Europäischen
Union. |
 |
Was bedeutet das im einzelnen?
Mit
dem EU-Beitritt übernehmen die neuen Mitgliedstaaten
den gesamten Rechtsbestand der EU. Grundsätzlich
ohne Übergangsfristen
Die
Zollgrenzen zwischen den Mitgliedsstaaten fallen,
es gilt grundsätzlich das gemeinschaftliche
Zollrecht – Zollkodex und ZKDVO! Mehr...
Zollabfertigung:
ist im innergemeinschaftlichen Warenverkehr nicht
mehr erforderlich
|