Einzug -und Zustellgebiet

Eine starke Partnerschaft in EUROPA

Nutzen Sie Deutschlands zentrale Lage in Europa;

mit fallenden Grenzen öffnen sich auch für Sie neue Märkte!

EU-OSTERWEITERUNG

Nach Beschluss des Europäischen Rates vom 17.04.2003 werden die 10 Beitrittskanditaten ( Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern ) vollwertige Mitglieder der Europäischen Union.

Was bedeutet das im einzelnen?

Mit dem EU-Beitritt übernehmen die neuen Mitgliedstaaten den gesamten Rechtsbestand der EU. Grundsätzlich ohne Übergangsfristen

Die Zollgrenzen zwischen den Mitgliedsstaaten fallen, es gilt grundsätzlich das gemeinschaftliche Zollrecht – Zollkodex und ZKDVO! Mehr...

Zollabfertigung: ist im innergemeinschaftlichen Warenverkehr nicht mehr erforderlich

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® Erich Schmelz GmbH & Co. KG, Juli 28, 2004